Notarkosten für eine Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht erteilen Menschen, um ihre Angelegenheiten durch eine vertraute Person überwachen und regeln zu lassen, wenn sie selbst dazu nicht mehr imstande sind. Ohne so eine Vollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Diese muss nicht der beste Kandidat sein, nicht einmal als Ehegatte oder Kind. Die Vorsorgevollmacht ist besser geeignet, sie muss notariell beglaubigt werden. Für diese Beglaubigung gibt es ein Formular, dass Sie sich als Vordruck beziehungsweise Muster kostenlos herunterladen können.


Die Vorsorgevollmacht als Generalvollmacht

Damit die Generalvollmacht alle Angelegenheiten abdeckt und somit die gesetzliche Betreuung wirksam vermeidet, muss sie zwei Bereiche ausdrücklich einschließen:

  • Einwilligung zu ärztlichen Eingriffen oder deren Ablehnung nach Genehmigung des Betreuungsgerichts (§ 1904 BGB)
  • Einwilligung in unterbringungsähnliche Maßnahmen mit Freiheitsentziehung (beruhigende Medikamente, Bettgitter, Bauchgurt) nach Genehmigung des Betreuungsgerichts (§ 1906 BGB)

Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus

Die Vorsorgevollmacht ist über den Tod der betreffenden Person hinaus gültig. Das betrifft in der Regel die Regelung von Nachlassangelegenheiten, zu denen auch das Abheben von Geld vom Konto der verstorbenen Person gehören kann. Wenn eine Person eine Vorsorgevollmacht erhalten hat – vielfach Lebensgefährten -, kann sie den Nachlass entsprechend regeln. Hierzu gehört allerdings der erklärte Wille des Erblassers, dass Bankguthaben in einem bestimmten Umfang der Person mit der Vorsorgevollmacht zustehen sollen. Das muss nicht schriftlich geschehen sein, die Aussagen von Zeugen und der Augenschein (enge Verbundenheit eines Paares über Jahre und Jahrzehnte) können genügen. So entschied etwa das Landgericht Aachen unter Aktenzeichen 9 O 387/12.

Kosten der notariellen Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht, die mit einer Patientenverfügung gekoppelt sein kann (empfohlen), kostet bei notarieller Beglaubigung bundesweit einheitliche Gebühren entsprechend des Vermögens des Bevollmächtigers. Eine enthaltene Patientenverfügung wird in der Regel kostenlos zusammen mit der Vorsorgevollmacht beglaubigt, allein kostet sie 60 Euro und bei einem sehr hohen Vermögen bis zu 165 Euro. Die Kosten für die Vorsorgevollmacht können betragen:

  • 10.000 Euro Vermögenswert: 75 Euro
  • 25.000 Euro Vermögenswert: 115 Euro
  • 50.000 Euro Vermögenswert: 165 Euro
  • 250.000 Euro Vermögenswert: 535 Euro
  • 500.000 Euro Vermögenswert: 935 Euro

Mehr als 1.735 Euro entstehen nicht an Gebühren. Eine geringe Büropauschale des Notars und die Mehrwertsteuer kommen hinzu. Wenn in der Vorsorgevollmacht die Übertragung eines Wirtschaftsbetriebes enthalten ist, die dem Betreuer auch einen wirtschaftlichen Gewinn brächte, so sind die Notarkosten steuerlich absetzbar. Das betrifft allerdings nur Teile der Vollmacht im Verhältnis zum übrigen Vermögen.

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