Der richtige Vertrag beim Hauskauf

Der Erwerb von Immobilien ist seit einigen Jahren wieder stark im Kommen. Vor allem in Ballungsgebieten schnellt der Grunderwerbspreis konstant nach oben. Damit es auch sicher ins Eigenheim geht, sollte man im Vorfeld einige Faktoren berücksichtigen. Schließlich belastet das Budget, welches die Kosten per se sowie die laufenden Kosten miteinschließt, den Haushalt für mehrere Jahre oder Jahrzehnte. Eine ausgiebige Planung beim Eigenheim ist demnach unabdingbar, damit dem Familienglück in der Zukunft auch nichts im Wege steht.

Muster Vorvertrag für den Hauskauf downloaden

Bevor der Notar seines Amtes waltet und den Hauskauf final mit einem notariell beglaubigten Vertrag besiegelt, einigen sich beide Parteien meist auf einen sogenannten Vorvertrag. Dieser wird notariell nicht beglaubigt und dient lediglich der Planungssicherheit. Mit einem Vorvertrag für einen Hauskauf, welcher als Muster auf vertraege.de zum kostenlosen Download angeboten wird, können beide Seiten sicher sein, dass der Verkauf auch vereinbarungsgemäß vonstattengeht. Schließlich brauchen beide Seiten die nötige Sicherheit. Beim Vorvertag wird oftmals kein Notar zu Rate gezogen. Dennoch ist die notarielle Beglaubigung eines Vorvertrages nicht unüblich, da es sich bei einem Vorvertrag für einen Hauskauf ebenfalls um einen Vertrag handelt. Der Vertrag muss demnach in schriftlicher Form vorliegen und kann zur Unterstützung von einem Notar beglaubigt werden. Beim Vorvertrag reicht es, sich ein Mustervertrag aus dem Internet für den Hauserwerb herunterzuladen. Dieser muss lediglich ausgedruckt, korrekt ausgefüllt und von allen Parteien unterschrieben werden.

Den Vertrag zum Hauskauf korrekt ausfüllen

Damit der Vorvertrag auch seine Gültigkeit und auch Daseinsberechtigung hat, sollte dieser nicht nur die Angaben zu den Personen beinhalten. Vielmehr sollte darauf geachtet werden, dass eine genaue Beschreibung der Immobilie vorliegt. Alle Mängel, Schäden und Probleme sollten im Vorfeld zusammen besprochen und auch im Vorvertrag verschriftlicht werden. Ebenso müssen Angaben zum vereinbarten Kaufpreis sowie den gewünschten Zahlungsmodalitäten gemacht werden. Im Vorvertrag sollte ebenfalls eine Frist vermerkt sein, wann der Kaufvertrag final abgeschlossen wird. Hierzu muss wie gesagt ein Notar das Geschäft final bestätigen. Auch wenn es sich dabei um einen sogenannten Vorvertrag handelt. Jedoch können beide Parteien selbst aus dem Vorvertrag beim Hauskauf so einfach nicht mehr raus. Ein Rücktritt ist ohne Weiteres nicht möglich. Es müsste in dem Fall ein äußerst wichtiger Grund vorliegen wie unter anderem ein Unfall, um den Vorvertrag ggfs. noch zu kippen. Ob dann Schadenersatz zu leisten ist, müsste zudem abgeklärt werden. Dieser Schadenersatzanspruch muss jedoch ebenfalls im Vorvertrag des Immobilienerwerbes schriftlich verankert sein. Ein Abschluss eines solchen Vertrages sollte also von beiden Parteien gut durchdacht sein.

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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