Notarkosten für eine Patientenverfügung

Hinweis zu NotarkostenMit einer Patientenverfügung verfügt eine Person in Schriftform, welche medizinischen Maßnahmen durchzuführen sind, wenn sie ihren Willen nicht mehr erklären kann. Für so eine Patientenvollmacht gibt es Vordrucke, die sich Interessenten als Formular oder Muster kostenlos herunterladen können.


Die Patientenvollmacht unterscheidet sich von der Pflegevollmacht. Sie steht in der Regel im Zusammenhang mit lebensverlängernden Maßnahmen, die der Betroffene wünscht oder nicht wünscht. Patientenverfügungen unterliegen nationalen Regelungen.

Notarkosten für die Patientenvollmacht

Notarkosten für Patientenverfügung und PflegevollmachtDie Patientenverfügung kann an eine Vorsorgevollmacht beziehungsweise Pflegevollmacht gekoppelt werden und wird dann sehr kostengünstig notariell beglaubigt, unter Umständen ist sie kostenlos. Wenn sie separat erklärt werden soll, kostet sie meistens 60 Euro. Bei höherem Vermögen kann diese Gebühr steigen, als Obergrenze gilt ein Betrag von 165 Euro. Hinzu kommen Schreibauslagen und Bürokosten wie Telefon und Fax sowie die Mehrwertsteuer.

Rechtslage zur Patientenvollmacht in Deutschland

Die Patientenverfügung wurde 2009 ins deutsche Bürgerliche Gesetzbuch im Rahmen des 3. Betreuungsrechtsänderungsgesetzes aufgenommen. Es ging um eine gesetzliche Regelung, welche Angehörigen und Ärzten mehr Rechtssicherheit vor dem praktisch unausweichlichen Tod eines Patienten verschafft, wenn dieser im Vorfeld seine Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen geäußert hat. Die Legaldefinition findet sich in § 1901a Absatz 1 Satz 1 BGB. Die derzeit geltende Rechtslage in Deutschland (Stand: Frühjahr 2016) verlangt für eine Patientenverfügung die Schriftform, obgleich mündliche Erklärungen nicht automatisch ungültig sind (§ 1901b Absatz 2 BGB).

Wenn die betreffende Person keine nachvollziehbare Unterschrift leisten kann, muss ein Notar nach § 126 BGB das schriftliche Handzeichen beglaubigen. Wenn die Person nicht schreiben kann, muss die Patientenvollmacht notariell beurkundet werden (§ 129 BGB und § 25 Beurkundungsgesetz). Allein für die Umstände dieses Falles, der vielfach zeitkritisch auftritt, ist es sinnvoll, sich rechtzeitig ein Muster für die Patientenverfügung zu beschaffen. Trotz der möglicherweise zeitkritischen Umstände wegen der drastischen Verschlechterung des Gesundheitszustandes muss eine Patientenvollmacht für einen nicht unmittelbar bevorstehenden Fall hinterlegt werden. Das bedeutet: Es ist nicht in den nächsten Stunden oder Tagen mit dem Tod der betreffenden Person zu rechnen. Das wäre beispielsweise vor einer Operation möglich. In so einem Fall können Festlegungen mündlich getroffen werden.

Einwilligungsfähigkeit zur Patientenvollmacht

Die Person, welche die Patientenverfügung für sich selbst erstellt, muss einwilligungsfähig sein, was auch bedeutet, dass sie volljährig sein muss. Gemessen wird die Einwilligungsfähigkeit an der Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit der Person. Der Maßstab sind die momentanen kognitiven Fähigkeiten versus Schwierigkeitsgrad der Situation. Die Beurteilung obliegt einem Arzt, jedoch nicht einem betroffenen Angehörigen, der an lebensverlängernden Maßnahmen interessiert oder nicht interessiert sein kann. Wenn nach dem Verfassen und der notariellen Beglaubigung der Patientenvollmacht der Fall der Entscheidungsunfähigkeit des Patienten eintritt, gelten die Verfügungen dieser Vollmacht. Vorher kann sie vom Betroffenen nach § 1901a Absatz 1 Satz 3 BGB jederzeit auch mündlich widerrufen werden.

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