Notarkosten beim Wohnungskauf

Wie bei jedem Immobilienerwerb ist auch beim Kauf einer Wohnung die notarielle Beurkundung erforderlich, was mit Notarkosten verbunden ist. Der Notar veranlasst auch die Eintragung von Wohnrechten im Grundbuch, für die Vertragsparteien ist er ein neutraler Ansprechpartner. Er klärt alle Fragen und zeigt Alternativen bei Konflikten auf. Zu seiner Beratung gehören teilweise Rechtsfragen unter anderem zur Durchsetzbarkeit bestimmter Ansprüche, die daher in den Kaufvertrag aufgenommen werden sollten.


Ablauf des Wohnungskaufs

Käufer und Verkäufer besorgen die nötigen Unterlagen und vereinbaren einen Notartermin. Durch den notariell beurkundeten Kaufvertrag wird der Kauf rechtskräftig. An Unterlagen sind erforderlich:

  • Grundbuchauszug
  • Grundrissplan
  • Teilungserklärung
  • Eigentümerversammlungsprotokolle (die letzten drei)
  • Brandversicherungsurkunde
  • letzte Wohngeldabrechnung
  • Rücklagenübersicht
  • aktueller Wirtschaftsplan
  • Energieausweis
  • Baubeschreibung (soweit vorhanden)

Der Notar prüft diese Unterlagen und fordert nötigenfalls Ergänzungen an. Dann bespricht er mit den Kontrahenten den Kaufvertrag, den die beiden Parteien in seinem Beisein unterschreiben. Durch die notarielle Beurkundung wird der Kaufvertrag rechtskräftig. Der Notar richtet ein Notaranderkonto für den Kaufpreis ein, der Käufer erhält von ihm eine Zahlungsaufforderung. Wenn das Geld auf dem Notaranderkonto eingegangen ist, veranlasst der Notar die nötigen Eintragungen im Grundbuch für den Eigentumsübergang.

Beispiel für die Notarkosten beim Wohnungskauf

Die Gebühr für die notarielle Beurkundung beträgt rund 1,5 %. Bei einem Kaufpreis von 100.000 Euro wären es also beispielsweise 1.500 Euro, zu denen eine Auslagenpauschale des Notars von 30 Euro käme, was Gesamtkosten netto von 1.530 Euro verursacht, zuzüglich der Mehrwertsteuer von 290,70 Euro wären es brutto 1.820,70 Euro. Die 1,5 % sind ein Schätzwert, von dem es aber in der Praxis keine großen Abweichungen gibt. Der Notar wird seine Gebühr auch ein wenig an seinem Aufwand ausrichten. Dieser sinkt, wenn beide Parteien den Notartermin (unter anderem durch vollständige Unterlagen) so gut vorbereiten, dass es keinen weiteren Termin geben muss. Steuerliche absetzbar sind die Kosten für den Notar als Werbungskosten bei der Vermietung/Verpachtung, wenn die Wohnung durch den neuen Besitzer, der die Notarkosten trägt, vermietet wird (§ 9 Absatz 1 EStG).

Warum ist die notariellen Beurkundung beim Wohnungskauf nötig?

Der deutsche Gesetzgeber schreibt diese Beurkundung durch einen Notar vor, in vielen anderen Staaten herrscht eine ähnliche Rechtslage. Käufer und Verkäufer profitieren trotz der zusätzlichen Kosten auf jeden Fall von der damit verbunden Rechtssicherheit und von der Beratung durch den Notar, der Jurist und gleichzeitig unabhängiger Vermittler ist. Zu seinen Aufgaben gehört es auch, im Kaufvertrag den Willen beider Vertragsparteien eindeutig zu formulieren. Die Parteien werden von ihm über die Rechtsfolgen des Vertrages belehrt. Nach dem Vertragsabschluss überwacht der Notar die Zahlungen und sorgt für den Eintrag im Grundbuch. Daher sind die Notargebühren für den Wohnungskauf unumgänglich und ein Teil der Erwerbsnebenkosten.

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