Einblick in die Akten während des Strafverfahrens – wer hat Zugang?

Wird ein Mensch einer Straftat bezichtigt, braucht er in der Regel einen Strafverteidiger an seiner Seite. Um eine optimale Verteidigungsstrategie aufzubauen, müssen Mandant und Anwalt wissen, was dem Beschuldigten vorgeworfen …

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Vorsorgevollmacht – Muss ich zum Notar?

Nicht nur nach dem Tod muss der Nachlass von den Angehörigen geregelt werden, auch wenn man selbst dement ist oder an einer anderen Krankheit leidet, die ihm keine geistlichen ordentlichen Entscheidungen zulässt. Bei beispielsweise einem Grundstück, muss eine Vollmacht beglaubigt sein, nicht jede Beglaubigung wird aber anerkannt.

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Welche Notarkosten entstehen beim Hausbau?

Voraussetzung für den Bau eines Eigenheimes ist ein eigenes Baugrundstück. Die Gesetzgebung schreibt für den Kauf oder Verkauf eines Grundstückes einen notariellen Kaufvertrag vor. Dieser Kaufvertrag ist zwingend über einen Notar abgeschlossen werden. Für diesen Kaufvertrag fallen Kosten an, die der Käufer des Grundstückes zu tragen hat. Die Gesetzgebung hat diese Gebühren allerdings deutlich geregelt und gedeckelt. In einer amtlichen Gebührenordnung sind werden die Notarkosten exakt und deutlich festgelegt. Wie andere Nebenkosten auch, sind diese Kosten von dem Kaufpreis des Grundstückes abhängig. Generell kann man mit einem Gebührensatz von 3 % für die Kosten des Notars und die Eintragung in das Grundbuch ausgehen. Beträgt der Gegenstandswert für den Kauf eines Grundstückes beispielsweise 100.000 Euro, betragen die Notarkosten und die Kosten für den Grundbucheintrag ca. 3.000 Euro.

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