Kosten für die Finanzierung einer Immobilie können als Betriebsausgaben oder Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden und führen zu einer Verminderung des Gewinns, der im Jahr der Entstehung versteuert werden muss. Allerdings nur dann, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen der Finanzierung und der Erzielung der Einkünfte besteht, beispielsweise bei der Finanzierung eines Mietobjektes.
Als Finanzierungskosten sind Kreditzinsen in dem jeweiligen Zeitraum der Veranlagung unmittelbar abzugsfähig. Dies ist allerdings nicht der Fall, wenn die Finanzierungskosten durch den Käufer vom Verkäufer übernommen werden. Dann gelten diese nämlich als Anschaffungskosten.
Dies zeigt, dass das Thema Finanzierung und Steuern sich ziemlich kompliziert gestaltet und für Laien kaum durchschaubar ist. Ein kompetenter Steuerberater, wie der Steuerberater Jürgen R. Herrmann, kann für Verbraucher daher eine große Hilfe sein. Wann die Kosten für einen Immobilienkredit von den Steuern abgesetzt werden können, erklärt der folgende Beitrag.