Immobilie günstiger finanzieren? Das kann man alles von der Steuer absetzen

Kosten für die Finanzierung einer Immobilie können als Betriebsausgaben oder Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden und führen zu einer Verminderung des Gewinns, der im Jahr der Entstehung versteuert werden muss. Allerdings nur dann, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen der Finanzierung und der Erzielung der Einkünfte besteht, beispielsweise bei der Finanzierung eines Mietobjektes.

Als Finanzierungskosten sind Kreditzinsen in dem jeweiligen Zeitraum der Veranlagung unmittelbar abzugsfähig. Dies ist allerdings nicht der Fall, wenn die Finanzierungskosten durch den Käufer vom Verkäufer übernommen werden. Dann gelten diese nämlich als Anschaffungskosten.

Dies zeigt, dass das Thema Finanzierung und Steuern sich ziemlich kompliziert gestaltet und für Laien kaum durchschaubar ist. Ein kompetenter Steuerberater, wie der Steuerberater Jürgen R. Herrmann, kann für Verbraucher daher eine große Hilfe sein. Wann die Kosten für einen Immobilienkredit von den Steuern abgesetzt werden können, erklärt der folgende Beitrag.

Absetzen der Kosten für eine Immobilienfinanzierung

Es hängt vor allem davon ab, wie ein Objekt genutzt wird, wenn es um die Frage geht, ob die Kosten für das Darlehen einer Immobilienfinanzierung von den Steuern abgesetzt werden können.

Private Nutzung einer Immobilie

Bei einer Eigentumswohnung können die Zinsen nicht abgezogen werden, wenn das Eigenheim ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt wird. Es handelt sich in diesem Fall um Kosten für die private Lebensführung, die nicht von den Steuern abgesetzt werden können.

Wohnungsfinanzierung bei einer doppelten Haushaltsführung

Wenn der Arbeitnehmer von seiner ersten Tätigkeitsstätte zu weit entfernt wohnt, kann er die Kosten, die für eine nötige doppelte Haushaltsführung entstehen, bei seiner Steuererklärung steuermindernd berücksichtigen.

Dazu zählen auch die Zinsen eines Darlehens, das genutzt wird, um eine Einbauküche in der gemieteten Unterkunft zu finanzieren oder eine Eigentumswohnung angeschafft wird.

Vermietete Immobilie

Wenn eine vollständige Vermietung einer Immobilie vorliegt, so können die Aufwendungen, die für die entsprechende Finanzierung fällig werden, als Werbungskosten in voller Höhe angesetzt werden. Durch diese werden die Einkünfte aus Verpachtung oder Vermietung nämlich gemindert.

Gemischte Nutzung einer Immobilie

Wenn eine Immobilie nur teilweise vermietet wird und ebenfalls privat genutzt wird, können auch die Kosten für die Finanzierung nur teilweise von den Steuern abgesetzt werden – nämlich die, die sich auf den Teil der Immobilie beziehen, der vermietet wird.

Einfamilienhäuser sind für dieses Szenario ein typisches Beispiel, wenn eine Einliegerwohnung im Keller von einem Mieter bewohnt wird. Die Kosten müssen bei einer gemischten Nutzung einer Immobilie abhängig von den Flächenverhältnissen aufgeteilt und bei der Steuer berücksichtigt werden.

Handelt es sich um ein Einfamilienhaus, das insgesamt über eine Wohnfläche von 250 Quadratmetern verfügt und in dem eine Fläche von 75 Quadratmetern als Einliegerwohnung vermietet wird, so entspricht der Teil, der vermietet ist, 30 Prozent der Nutzungsfläche der Immobilie. Steuerlich geltend gemacht werden können so 30 Prozent der Kosten.

Können die Fremdmittel dem vermieteten Wohnungsteil eindeutig zugeordnet werden, ist keine Aufteilung nach den Flächenverhältnissen nötig. Erreicht werden kann dies zum Beispiel dadurch, dass für die unterschiedlichen Immobilienbereiche alles getrennt voneinander verbucht wird, beispielsweise Kosten für Handwerker, gesonderte Konten und gesonderte Kredit- und Darlehensverträge.

So wird deutlich, dass Verbraucher bei ihrer Immobilienfinanzierung in einigen Fällen durchaus sparen können, wenn sie die Kosten bei ihrer Steuererklärung entsprechend berücksichtigen.

 

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